Schritt 1: Test-
planung

In der Testplanung wurden verschiedene Lösungsansätze durch drei Planungsteams «getestet» und miteinander verglichen. Das Ziel der Testplanung war es, den Spielraum für die Anordnung sowie die verträgliche Dimension und Höhe eines Ersatzneubaus vertieft auszuloten und festzulegen.

Information und Mitwirkung

Schritt 2: Studienauftrag

Um die bestmögliche Lösung für den geplanten Ersatzneubau zu ermitteln, wurde ein sogenannter«Studienauftrag» durchgeführt. Insgesamt wurden acht Architekturbüros eingeladen, konkrete Projektideen zu erarbeiten. Die Erkenntnisse der Testplanung und der Mitwirkung bestimmten dabei die Stossrichtung der Aufgabenstellung. Das Architekturbüro Schneider & Schneider aus Aarau konnte mit ihrer Projektidee das Beurteilungsgremium überzeugen. Ihr Siegerprojekt bildet nun die Grundlage für die weitere Planung.

Information

  • 19.06.2024: Informationsveranstaltung mit Vernissage (Präsentation)

Teilgenommene Architekturbüros

  • architektick ag, Zürich
  • BHSF Architekten GmbH, Zürich
  • BGM Architekten GmbH, Basel
  • Galli Rudolf Architekten AG, Zürich
  • Hosoya Schaefer Architects, Zürich
  • PARC ARCHITEKTEN GmbH, Aarau
  • Schneider & Schneider Architekten ETH BSA SIA AG, Aarau
  • XM Architekten, Basel

Schritt 3: Gestaltungsplan und
Teilrevision Nutzungsplanung

Gestaltungsplan

Für die Realisierung des Bauprojektes an der Goldernstrasse 28/32 ist ein Gestaltungsplan notwendig. Das Siegerprojekt aus dem Studienauftrag bildet als Richtprojekt die Grundlage dafür. Der Gestaltungsplan "Goldernstrasse", bestehend aus dem Situationsplan im Massstab 1:250 und den Sondernutzungsvorschriften, liegt nun vor. Bis voraussichtlich Ende 2026 läuft die kantonale Vorprüfung. Zeitgleich findet die öffentliche Mitwirkung statt. 

Teilrevision Nutzungsplanung 

Das Richtprojekt weicht bezüglich Geschossfläche und Gebäudehöhe von der Grundordnung der aktuell gültigen Bau- und Nutzungsordnung der Stadt Aarau ab. Daher ist auch eine Teilrevision der Nutzungsplanung notwendig. Die Teilrevision der Nutzungsplanung, bestehend aus dem Bauzonen- und Kulturlandplan Süd im Massstab 1:2500 und einer Synopse der Bau- und Nutzungsordnung, liegt nun vor. Bis voraussichtlich Ende 2026 läuft die kantonale Vorprüfung. Zeitgleich findet die öffentliche Mitwirkung statt. 

Information und Mitwirkung

Die Öffentlichkeit kann zu den Gestaltungsplanakten und zu den Akten der Teilrevision der Nutzungsplanung im Rahmen der Mitwirkung Stellung nehmen. Die Mitwirkung dauert vom 21. Mai 2026 bis 22. Juni 2026. 

Als Auftakt zur Mitwirkung findet am 20. Mai 2026 ein öffentlicher Informationsanlass statt. Details zum Informationsanlass sind unter der Rubrik «News» publiziert.

Schritt 4: Projektierung und
Ausschreibung

Die Ausarbeitung des Bauprojektes, das Bewilligungsverfahren und die Ausschreibung sind für 2028 geplant.

Schritt 5: Realisierung

Die Bauarbeiten dauern voraussichtlich von 2029 bis Mitte 2031